SCHULANMELDUNG

SCHULANMELDUNG

Wann ist ein Kind schulfähig

Informationen zur Anmeldung Ihres Kindes


Wenn Ihr Kind schulpflichtig wird…


Wenn Ihr Kind schulpflichtig wird, also im kommenden Jahr bis zum 30. September sechs Jahre alt wird, werden Sie von der Stadt Frechen angeschrieben und aufgefordert, Ihr Kind an einer Frechener Grundschule anzumelden.

Hier erhalten Sie alle wichtigen Informationen für unsere Schulneulinge.
Außerdem geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Termine.

Wie?

Alle wichtigen Unterlagen finden Sie weiter unten im Text. Diese drucken Sie bitte aus.

Eine persönliche Terminvergabe im Sekretariat nehmen Sie bitte im Zeitraum 16. - 27.09.2024 zwischen 8.30h - 11.30 Uhr vor!

Bitte bringen Sie die ausgefüllten Anmeldeunterlagen mit Foto/Geburtsurkunde/Impfausweis zum Nachweis des Masernschutzes mit und geben Sie dort alle Anmeldeunterlagen für die Schule und ggf. einen OGS-Antrag ausgefüllt ab!

WICHTIG: Alle sorgeberechtigten Elternteile müssen auf den Anmeldeunterlagen unterschreiben!

Wann?

Vom 30.09.2024 – 11.10.2024 und vom 28.10.2024 - 31.10.2024 findet ein Einschulungsspiel statt. Einen genauen Termin erhalten Sie bei Abgabe der Anmeldeunterlagen im Sekretariat. Für das Einschulungsspiel bringen Sie bitte Ihr Kind mit!

Wer?

Zur Anmeldung kommen nur die Eltern.

Zum Einschulungsspiel bringen Sie Ihr Kind mit! Wir freuen uns darauf, Ihr Kind kennen zu lernen!

Wo?

Die Anmeldung findet im Schulleitungsbüro statt.

Zeitraum September/Oktober 2024

Einschulungsspiel

Zum Verfahren der Schulanmeldung gehört ein Einschulungsspiel. Hier werden wir mit Ihrem Kind Übungen aus verschiedenen Bereichen durchführen, die für die Schulfähigkeit relevant sind. Die Ergebnisse haben keinen Einfluss auf die Schulaufnahme! Wir werten unsere Beobachtungen direkt aus und geben Ihnen im Anschluss an das Gespräch mit Ihrem Kind eine Rückmeldung. Sollten sich bei Ihrem Kind Auffälligkeiten zeigen, erhalten Sie von uns einige Tipps und Anregungen, was Sie mit Ihrem Kind bis zum Schuleintritt noch üben können.


Zeitraum Dezember 2024
Prüfung der gemeldeten Anmeldungen durch die Stadt Frechen

Zeitraum Februar 2025

Ablehnungsbescheide werden postalisch versandt

Zeitraum März 2025
Aufnahmebestätigungen werden postalisch versandt
Voraussichtlich erhalten Sie den Brief kurz nach den Osterferien.


vermutlich Zeitraum April 2025
Schulärztliche Untersuchung
Den individuellen Termin Ihres Kindes für die schulärztliche Untersuchung erhalten Sie von uns bei der Anmeldung.


Zeitraum Mai 2025 – Juni 2025
Frühförderung in der Burgschule
Ihr Kind hat die Möglichkeit, in dem Zeitraum zwischen Oster- und Sommerferien 1x wöchentlich die Burgschule für 1 Schulstunde zu besuchen. Weitere Informationen erhalten Sie an einem Informationsnachmittag, zu dem wir Sie noch einladen werden.


Zeitraum Juni 2025
Post von der Burgschule und Versand der Materialliste / Einladung zum Kennenlernnachmittag / Einladung zum Infoabend für Eltern
Ihr Kind erfährt in diesem Brief, welches Klassentier es bekommt und in welche Klasse es gehen wird. Zusätzlich zu diesem Brief erhalten Sie weitere Informationen über die Einschulungsfeier, den ersten Elternabend, sowie das benötigte Material, das Sie vor Schuleintritt besorgen müssen.


Schulpflicht

Wenn Ihr Kind zwischen dem 1. Oktober 2018 und 30. September 2019 geboren ist, dann wird es zum Schuljahr 2025/2026 schulpflichtig.

Zur Schulanmeldung erhalten Sie dann rechtzeitig eine Elternbenachrichtigung durch die Stadt Frechen. Sie können Ihr Kind an einer Grundschule Ihrer Wahl anmelden.

Ist Ihr Kind nach dem 30. September 2019 geboren (sog. Kann-Kinder), können Sie es ebenfalls bei der Schule Ihrer Wahl anmelden. Eine Entscheidung über die Aufnahme Ihres Kindes ist abhängig von seiner Schulfähigkeit. Die Entscheidung trifft die Schulleitung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Schuleingangsuntersuchung.

 

Wir freuen uns auf unsere Schulneulinge!

Folgende Unterlagen müssen Sie vor der Anmeldung gelesen haben:

Elternanschreiben Stadt Frechen INFORMATIONEN ZUM INFEKTIONSSCHUTZGESETZ VERORDNUNG ÜBER DIE ZUR VERARBEITUNG ZUGELASSENEN DATEN

Folgende Unterlagen müssen Sie bitte ausgedruckt und ausgefüllt zur Anmeldung mitbringen:

ANMELDEBOGEN STADT EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG I Kenntnissnahme Hygiene

Außerdem bringen Sie auf jeden Fall zur Anmeldung mit:

-      Geburtsurkunde des Kindes oder Ausweis

-      Impfausweis – zum Nachweis des Masernschutzes

-      Passfoto



Folgende Unterlagen müssen Sie bitte ausgedruckt und ausgefüllt zur Anmeldung mitbringen, wenn Sie Ihr Kind in der OGS anmelden wollen:

Antrag Aufnahme OGS

Unterstützen Sie sehr gerne unseren Förderverein und bringen eine Beitrittserklärung ausgefüllt mit:


BEITRITTSERKLÄRUNG FÖRDERVEREIN
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